Die konstruktive Mindestbewehrung nach DIN EN 1992-1-1 9.2.1 dient dazu, ein gewünschtes Tragverhalten sicherzustellen. Sie soll ein Versagen ohne Vorankündigung verhindern. Die Mindestbewehrung ist unabhängig von der Größe der tatsächlichen Beanspruchungen anzuordnen.